Aufbauseminar für Fahranfänger
ASF
(Nachschulung)

Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber
der Fahrerlaubnisklassen A, A1 und B. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der
Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit Zuwiderhandlungen
der Fahrerlaubnis-Verordnung oder eine Ordnungswidrigkeit nach Abschnitt A
bzw. 2 nach Abschnitt B begeht, wird von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert
ein ASF - Seminar zu besuchen.
Diese Seminare finden z.B. bei uns in der Fahrschule mit mind. 6 und max. 12
Teilnehmern statt. Sie beinhalten 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Zwischen der
1. und 2. Sitzung wird eine Fahrprobe von 30 Minuten durchgeführt. Eine
Prüfung erfolgt nicht! Am Ende des Seminars erhalten Sie eine
Teilnahmebescheinigung.
Sie haben eine Aufforderung von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen und haben
dazu Fragen! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Am Besten schauen Sie
einfach in unserer Fahrschulen vorbei. Dort werden Sie
immer kompetent beraten.

Wichtig!
Die Kursbescheinigung kann nur ausgestellt werden bei vollständiger Teilnahme.
Beispiele für A-Verstöße
-
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
um mehr als 20km/h überschritten
-
Rotlicht missachtet
-
Überholen im Überholverbot
-
Sicherheitsabstand zum
Vorausfahrenden nicht eingehalten
-
Fahren unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss
-
Vorfahrtverletzung mit Gefährdung
eines Anderen
-
Verbotenes Rechtsüberholen
außerhalb geschlossener Ortschaften
-
Unfallflucht
-
Nötigung
Beispiele für B-Verstöße
-
Ungenügendes Absichern eines
liegen gebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung Anderer
-
Kennzeichenmissbrauch
-
Unbefugte Benutzung eines
Kraftfahrzeugs
-
Termin zur Hauptuntersuchung oder
Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
-
Telefonieren am Steuer