praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung (allgemein):Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht. Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluss der Grundausbildung begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen 1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit. In den beiden nachfolgenden Tabellen ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt. Tabelle 1
Tabelle 2
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Zur ersten Fahrstunde treffen Sie sich mit Ihrem
Fahrlehrer auf einem Verkehrsübungsplatz (Gewerbegebiet). Unsere Ausbildung ist
streng an den curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrer e.V.
angelehnt. Dieser dient der systematischen und sicheren Ausbildung der
Fahrschüler.
So oft wie möglich werden wir Sie bei der praktischen Ausbildung vom Motorrad
aus begleiten - das heißt, Sie bekommen Anschauungsunterricht (Nachahmeffekt).
Lernt sich nicht nur besser, steigert bei gemeinsamer Ausfahrt auch den
Spaßfaktor.
Die praktische Ausbildung umfasst einzelne Stufen: