Allgemeines |
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Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - zur
Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen
außer dem Führersitz
Anhänger bis zu 750 kg zG
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Erwerb |
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Vorbesitz Klasse B, ärztliches Gutachten mit besonderen
Anforderungen (siehe FeV, Anlage 5, Nr. 2) |
Befristung |
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Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50.
Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliche Gutachten zur
Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich |
Einschluss |
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keiner |
Mindestalter |
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21 |
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