Aktuelles

 

Aktuelles | Thema: 46. Verordnung zur Änderung der StVO

 

Zum 1. September 2009 tritt die umfangreichste StVO-Änderung der letzten 15 Jahre in Kraft. Die Medien behandeln das Thema - wenn überhaupt - meist nur unter dem Aspekt eines erhofften Abbaus des Schilderwaldes.

 

 

 

Aktuelles | Thema: Der EU-Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnis, mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, wird bald nicht mehr ausreichen. Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen zukünftig alle gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und sie gezielt auf ihren speziellen Beruf vorzubereiten - und das europaweit. Gleichzeitig wird damit auch das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufgewertet.

Von den Regelungen betroffen sind Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

 

 

Aktuelles | Thema: Neues Verkehrszeichen - Umwelt Zone

 

   

Zeichen 270-1 Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

 
       
  Zeichen 270-2 Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone  

 

StVO zu Zeichen 270-1 und 270-2 Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Mit den Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1
 
 

 

Aktuelles | Thema: Alkoholverbot für Fahranfänger
 

Ab 01. August 2007 wird es die 0 Promille-Grenze für Fahranfänger in der Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geben.
Dann dürfen Führerscheininhaber in ihrer 2jährigen Probezeit keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.
Stehen Fahranfänger beim Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss, müssen sie nach der Gesetzesvorlage mit einem Bußgeld von 125,- EUR bis zu 1.000 EUR (zzgl. ca. 25,- EUR Gebühren) und 2 Punkten in Flensburg rechnen.
Auf ein Fahrverbot wird aber verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.
Zusätzlich müssen sie zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre.

nähere Informationen unter folgendem link:    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php

 

 

Aktuelles | Thema: Neues Verkehrszeichen - Erdgastankstelle


 "CNG" steht für "Compressed Natural Gas". Erdgas ist im Gegensatz zum Flüssiggas leichter als Luft; es strömt also bei einem Störfall kontrolliert aus und wird mit Luft übersättigt.

 

 

Aktuelles | Thema: Neues Verkehrszeichen - Autogastankstelle
 

Das neue Verkehrszeichen weist im Rahmen der Beschilderung auf Autobahnen
auf Rastanlagen und Autohöfe hin, die eine Tankmöglichkeit für den schadstoffarmen Alternativ-Kraftstoff anbieten.

Das viereckig, blau umrandete Schild zeigt ein Zapfsäulensymbol mit der Aufschrift "LPG". Diese Buchstaben stehen für "Liquified Petroleum Gas" .
Dies ist die international gebräuchliche Bezeichnung für Flüssiggas.

 

 

Aktuelles | Thema: Höhere Gebühren und mehr Punkte ab 1. April
 

Für Verkehrsdelikte gelten ab 1. April neue Gebühren und zusätzlich werden einzelne Vergehen mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Nachfolgend sind einige neue Regelungen aufgeführt.

- Wer an unübersichtlichen Stellen oder in Kurven parkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert zahlt 40 € und erhält einen Punkt. Das Zuparken einer Feuerwehrausfahrt kostet 50 € und einen Punkt

- Wer sein Handy während der Fahrt am Steuer des Kraftfahrzeuges ohne Freisprecheinrichtung benutzt wird mit 40 € und einem Punkt bestraft. Radfahrer zahlen 25 €, bekommen jedoch keinen Punkt

- Wer auf Landstraßen zu langsam überholt auch ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern zahlt 40 € und erhält einen Punkt

- Das Überschreiten des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung kostet sofort 15 €. Nach vier Monaten sind 40 € und ein Punkt fällig

- Mit 1000 € , 4 Punkten und einem Monat Entzug der Fahrerlaubnis werden illegale Rennen bestraft

 

 

Aktuelles | Thema: Neue Zulassungsdokumente seit dem 1.10.2005
 

Seit dem 1.Oktober werden bundesweit neue Kfz-Zulassungsdokumente ausgestellt. Hintergrund der Änderung ist eine europäische Richtlinie, die eine Harmonisierung der Zulassungsdokumente vorschreibt. Des Weiteren sollen die neuen Dokumente durch Ausstattung mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen mehr Fälschungssicherheit bieten und so der Kfz-Kriminalität entgegenwirken.

Mehr erfahren Sie wenn Sie hier klicken zum Öffnen des Dokumentes (PDF) .